Darf arbeitgeber urlaub vorgeben

Prinzipiell regelt § 7 Bundesurlaubsgesetz (BurlG), dass der Arbeitgeber den Urlaub festlegt (Urlaub ist "zu gewähren"). Daraus folgt eben auch, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht eigenmächtig den Urlaub antreten darf. 1 Eine gute Kommunikation macht die Urlaubsplanung einfacher Den Zeitraum des Urlaubs festzulegen, ist also grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Er sollte in dem Zusammenhang deutlich machen, ob er gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Urlaub gewährt. 2 Konkret bedeutet das, dass ein Arbeitgeber zwar bestimmen kann, wann sein Angestellter Urlaub zu nehmen hat, er dabei jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss. 3 Die Urlaubsplanung muss fair und nachvollziehbar sein 4 Besondere betriebliche Erfordernisse sind oft ausschlaggebend Wie viel Urlaub der Arbeitgeber verplanen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt hierfür jedoch einen festgesetzten Rahmen. Das gilt auch für die Ankündigung der Urlaubszeit. 5 Der Arbeitgeber kann Urlaubstage festlegen 6 Es gibt gesetzliche Vorgaben zum Erholungsurlaub 7 Ausnahmen sind in Notfällen möglich 8 Soziale Belange der Mitarbeiter dürfen nicht ignoriert werden 9 Urlaubszeit muss mit den Arbeitnehmern abgestimmt werden 1. Darf der Chef den Mitarbeitern vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen müssen? Nein. Der Arbeitgeber muss den Jahresurlaub im Grunde nach den Wünschen der Beschäftigten gewähren, so § 7 Abs. 1 BUrlG. 10 Er muss aber bestimmte Regeln befolgen 11 Einseitige Festlegung ohne Absprache ist meist nicht zulässig 12