Schwanger in der probezeit kündigen

Kann mich mein Arbeitgeber während der Probezeit kündigen, wenn ich schwanger bin? Grundsätzlich gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. 1 Holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat Wenn eine schwangere Frau in der Probezeit gekündigt wurde und der Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft wusste oder sie ihm rechtzeitig mitgeteilt hat, kann sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. 2 Wenn Sie in der Probezeit schwanger werden, gilt ebenso der Grundsatz, dass Sie als schwangere Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden dürfen. Diese Regel hat der Gesetzgeber in § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten. 3 4 Kündigen Sie besser nicht aus Angst vor Nachteilen Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft unzulässig, wenn er von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung davon erfährt. 5 Eine Schwangerschaft während der Probezeit ist eine unerwartete Wendung 6 Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung begründen können 7 Überstürzte Entscheidungen sind selten ratsam 8 Informieren Sie sich über Ihre Rechte als werdende Mutter 9 Sie haben das Recht, Ihre Situation offen anzusprechen Schwanger in der Probezeit – Kündigung möglich? Die Schwangerschaft schützt Dich in der Probezeit vor einer Kündigung – denn das Mutterschutzgesetz stellt schwangere Frauen unter Kündigungsschutz. 10