Gbr vertrag pflicht Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesell¬schaftern zustande. Für den Vertrag gibt es keine Formvorschriften. Es empfiehlt sich aber, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. 1 Letztendlich dient alles dem gemeinsamen Geschäftserfolg Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Gesellschaftsvertrag bei der Gründung grundsätzlich nicht Pflicht. Es gelten dann die vorgegebenen Inhalte und Bestimmungen des BGB. 2 Soll somit die GbR Rechte erwerben, übertragen oder sollen diese geändert werden, ist eine Eintragung in das Gesellschaftsregister erforderlich. In diesem Fall besteht Handlungsbedarf. 3 Der Vertrag klärt auch Haftungsfragen 4 Jeder haftet für seine Pflichtverletzungen Sofern es sich bei dem Gesellschaftszweck um den dauerhaften Betrieb eines Grundhandelsgewerbes handelt, ist die GbR nur dann als Rechtsform zu verwenden, wenn es sich nicht um ein kaufmännisches Unternehmen handelt. 5 Klare Vereinbarungen beugen solchen Problemen vor 6 Diese Pflichten sind oft im Vertrag genau beschrieben 7 Ein GBR-Vertrag regelt die Pflichten der Gesellschafter 8 9 Vertrauen und Verlässlichkeit sind sehr wichtig Ein GbR-Vertrag regelt die Zusammenarbeit von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern in einer GbR. Er ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. 10