Umzugskosten wo in steuererklärung eintragen Die Umzugskosten gibst Du in Deiner Steuererklärung bei beruflichen Gründen in der Anlage N und bei privaten Gründen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen an. 1 Lassen Sie sich Belege gut aufbewahren Je nachdem gelten unterschiedliche Regeln: So können die Umzugskosten als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. 2 Sie können jedoch zahlreiche Umzugsposten von der Steuer abziehen und sich somit einen Teil der Kosten erstatten lassen. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen Sie Ihre Umzugskosten in der Steuererklärung angeben können und welche Kosten das im Detail betrifft. 3 Oft tragen Sie sie unter "Außergewöhnliche Belastungen" ein 4 Manchmal gibt es auch spezifische Zeilen für beruflich veranlasste Umzüge Wo trage ich die Umzugskostenpauschale ein? Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die entstehenden Kosten in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter “weitere Werbungskosten” eintragen. 5 Umzugskosten können steuerlich absetzbar sein 6 Im Mantelbogen der Steuererklärung gibt es dafür Felder 7 Erstens, prüfen Sie, ob der Umzug beruflich bedingt war 8 Dann, die Fahrtkosten des Umzugshelfer sind oft abzugsfähig 9 Spezielle Umzugskosten wie Maklergebühren sind möglich Diese Aufwendungen gelten als „allgemeine Umzugskosten“ und müssen von Ihnen nachgewiesen werden. Die tatsächlichen Kosten lassen sich dann als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. 10 Eventuell können Sie auch doppelte Mietzahlungen geltend machen 11