Muss der minijob in die steuererklärung

Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung wählt. 1 So bist du auf der sicheren Seite In den meisten Fällen wirst du deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben müssen. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Steuererklärung nicht lohnt. 2 Minijobs müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da sie pauschal besteuert werden. In der Regel liegt dir dazu auch keine Lohnsteuerbescheinigung vor. 3 Manche Minijobs werden pauschal versteuert 4 Arbeitest du über die Grenze von 450 Euro Ein Minijob muss in der Steuererklärung nur dann von den Beschäftigten angegeben werden, wenn er individuell besteuert wird – und zwar in der Anlage N, nichtselbständige Arbeit. 5 Generell gilt: Je mehr Einkommen, desto wahrscheinlicher die Erklärungspflicht 6 Das ist schon erledigt, du musst nichts tun 7 Vielleicht bekommst du Geld zurück 8 9 Im Zweifel immer nachfragen oder prüfen Handelt es sich bei Ihrem Minijob um eine Nebenbeschäftigung, werden Sie der Lohnsteuerklasse VI zugeordnet. Die Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie am Jahresende unbedingt in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. 10